Allgemeine Geschäftsbedingungen der GDK Fliesenlegerei (Stand: Oktober, 2019)

angebote

Angebote oder Kostenvorschläge und alle damit verbundenen Unterlagen und Angaben sind unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ohne unser schriftliches Einverständnis ist daher nicht statthaft. Soweit die Leistungsbeschreibung nicht von uns erstellt wurde, wird eine Haftung für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit Plänen oder dem tatsächlichen Zustand der zu bearbeitenden Baustelle nicht übernommen.

Etwaige Angaben über die Kosten von Lohnarbeiten stellen eine unverbindliche Schätzung dar. Allen aufgeführten Preisen, auch denen, die ggf. bei einer Schätzung mündlich genannt werden, wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer zugeschlagen.


AUSFÜHRUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Die Arbeiten werden handwerklich einwandfrei nach dem aktuellen Stand der Technik geleistet. Falls nicht anders vereinbart übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten aufheben oder mindern.


ABRECHNUNG

Es wird nach vorher Abgestimmten Preisen im Werkvertrag abgerechnet. Falls kein zertifizierter Bauleiter am Projekt beteiligt ist, ist die GDK Fliesenlegerei berechtigt, Arbeitsstunden aufzurunden, um die Rechnungen einfacher zu gestalten.


Schlusswort.

Ein Auftraggeber wird vor Vertragsabschluss mündlich oder schriftlich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewiesen und hat diese zu akzeptieren, falls die Arbeiten von der GDK Fliesenlegerei ausgeführt werden sollen. Ein Vertragsabschluss ist gleichgültig mit der Akzeptanz des omnipräsenten Inhalts.

Der GDK Fliesenlegerei bleibt das Recht vorbehalten diese AGB’s jederzeit zu ändern. Über solche Änderungen wird mindestens 14-Tage im Voraus benachrichtigt. Diese Änderungen haben aber keinen Einfluss auf bereits laufende Aufträge.